Vortragsabend „Elterngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld“

Werdende Eltern rundum versorgt im ARBERLAND

Vortragsabend „Elterngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld“

v.l.: Stellvertretender Landrat Helmut Plenk, Referentin Petra Reinhard und Regionalmanager Stephan Lang beim Infoabend zum Elterngeld, Betreuungsgeld und Landeserziehungsgeld.

 

Um frischgebackenen Eltern gerade in Zeiten ohne oder mit nur eingeschränktem Erwerb finanziell zur Seite zu stehen, bietet der Staat eine Reihe unterstützender Maßnahmen an. Diese stellte das Regionalmanagement der Kreisentwicklungsgesellschaft ARBERLAND REGio GmbH zusammen mit dem Zentrum Bayern, Familie und Soziales im Rahmen eines kostenlosen Informationsabends vor.

„Elternschaft ist kein Kinderspiel! Spätestens beim Ausfüllen der ersten Leistungsanträge wünscht man sich einen Doktor in Finanzmathematik!“ Die Aula der Siegfried-von-Vegesack-Realschule Regen füllte sich mit zustimmendem Lachen. Regionalmanager Stephan Lang hatte ausgesprochen, was den rund 100 werdenden Müttern, Vätern und Paaren mit Kinderwunsch auf den Nägeln brannte. Sie hatten sich zur Veranstaltung „Elterngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld“ angemeldet, um bereits bestehende Fragen zur Antragstellung zu klären oder sich einen groben Überblick über die verschiedenen Leistungsarten zu verschaffen.

Regens stellvertretender Landrat Helmut Plenk begrüßte die Initiative des Regionalmanagements und freute sich mit Blick ins Plenum, „dass so viele Familien die Vorzüge unserer generationenfreundlicher Region erkennen und ihrer Heimat treu bleiben.“ Zudem wies Plenk auf ein geplantes Projekt der ARBERLAND REGio GmbH hin, das künftig alle Informationen zu verfügbaren Beratungs-, Hilfs-, und Dienstleistungsangeboten sowie Vereinen, Netzwerken und Institutionen rund um das Thema „Familie im ARBERLAND“ auf einem Onlineportal vereinen will.

Als Elterngeld-Expertin hatten Stephan Lang und sein Team Petra Reinhard vom Zentrum Bayern Familie und Soziales gewinnen können: „Ich weiß, dass es sich um einen nicht ganz einfachen Komplex handelt“, gab die Referentin zu, „doch ich werde mich bemühen, Sie kompakt mit den notwendigen Fakten zu versorgen und Ihre Fragen zu beantworten.“

 

 

Elterngeld

Eltern haben die Möglichkeit, zwischen BasisElterngeld und ElterngeldPlus zu wählen, können aber auch beide Leistungsarten miteinander kombinieren. Daneben besteht die Möglichkeit, vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als (Partnerschafts-)Bonus in Anspruch zu nehmen. Bei der Beantragung von Elterngeld muss entschieden werden, für welche Lebensmonate und von welchem Elternteil die jeweilige Leistung beansprucht wird. Die Entscheidung hängt von den jeweiligen, individuellen Lebensverhältnissen der Antragsteller ab.

BasisElterngeld

Das BasisElterngeld entspricht weitgehend dem bisherigen Elterngeld. Es kann in der Zeit ab der Geburt und höchstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann BasisElterngeld grundsätzlich für mindestens zwei Lebensmonate und höchstens zwölf Lebensmonate beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate BasisElterngeld erhalten. Für Alleinerziehende besteht die Bezugsmöglichkeit von bis zu 14 Lebensmonaten. Das BasisElterngeld beträgt mindestens 300 € monatlich. Liegt im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen vor, kann sich ein BasisElterngeld von monatlich bis zu 1.800 € errechnen.

ElterngeldPlus

Anstelle eines Monats BasisElterngeld können – bei Geburten ab 01.07.2015 – jeweils zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Dieses beträgt maximal die Hälfte des BasisElterngelds, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt des Kindes zustande.

Eltern können – im Rahmen der Partnerschaftsbonus-Monate – für vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen, wenn beide Elternteile während dieser Zeit gleichzeitig mindestens 25 und höchstens 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind. Es muss sich um vier aufeinanderfolgende Monate handeln. Eine Teilung ist nicht möglich. Entfällt bei einem Elternteil eine der Anspruchsvoraussetzungen, so entfällt der gesamte Anspruch für beide auf die Partnerschaftsbonus-Monate. Erhaltene Leistungen müssen zurückgezahlt werden. Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 € monatlich. Liegt im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen vor, kann sich ein ElterngeldPlus von monatlich bis zu 900 € errechnen.

Landeserziehungsgeld

Das Landeserziehungsgeld schließt sich an das Elterngeld an. Der Bezug beginnt frühestens ab dem 13. Lebensmonat und wird höchstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gewährt.
Das Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig. Es reduziert sich oder entfällt ganz, wenn das Familieneinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen überschreitet. Diese betragen für Paare 25.000 € netto und für allein erziehende Eltern 22.000 € netto jährlich.
Anspruch auf Landeserziehungsgeld hat grundsätzlich, wer mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, wer dieses Kind selbst betreut und erzieht, wer nicht oder nicht voll erwerbstätig ist, wer nachweist, dass für dieses Kind die notwendigen Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt wurden und seit mindestens zwölf Monaten vor Leistungsbeginn in Bayern wohnt oder aus einem Land mit vergleichbarem Angebot zuzieht. Für das erste Kind erhalten Eltern für sechs Monate einen Betrag von 150 €, für das zweite Kind sind es 200 € über eine Bezugsdauer von zwölf Monaten, ab dem dritten Kind erhalten die Eltern zwölf Monate lang 300 €.

Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld soll Eltern unterstützen, die ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst, familiär oder im privaten Umfeld betreuen möchten. Das Betreuungsgeld ist einkommensunabhängig und wird auch unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind.

Anspruch hat grundsätzlich, wer seine Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, für dieses Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung die altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung durchgeführt hat und für das Kind keinen Platz in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in Anspruch nimmt. Der Betreuungsgeldbezug endet, wenn mindestens eine Anspruchsvoraussetzung entfällt. Das Betreuungsgeld beträgt für jedes Kind 150€ pro Monat. Für jedes Kind wird längstens für 22 Lebensmonate Betreuungsgeld gezahlt.

 

Im Rahmen ihres ebenso informativen wie intensiven Vortrags gab Reinhard zunächst einen kurzen inhaltlichen Abriss zu den einzelnen staatlichen Transferzahlungen. Sie nahm sich viel Zeit, um auf Unklarheiten hinsichtlich der Berechnung der Beitragshöhe oder zu Partner- und Geschwisterboni einzugehen. Zudem erörterte sie Sonderfälle aus dem Alltag der zukünftigen Mütter und Väter. Gerade zur Kombination von verschiedenen Leistungen gab es allerhand Fragen aus dem Plenum. Allgemeingültige Aussagen waren schwer zu formulieren. „Welche Leistungen Sie über welchen Zeitraum in Anspruch nehmen möchten, hängt ganz von Ihren individuellen Lebensumständen ab“, erklärte Reinhard. „Allerdings beraten wir Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales gerne persönlich oder telefonisch und haben unter www.zbfs.bayern.de ein umfangreiches Informationspaket für Sie geschnürt.“ Dort finden Interessierte auch einen Elterngeldrechner, der Ihnen ein genaueres Bild von Ihrem Leistungsanspruch verschafft.

Regionalmanager Stephan Lang informierte auch über die Beratungsmöglichkeit vor Ort an der Schwangerenberatungsstelle am Gesundheitsamt in Regen, die ebenfalls bei der Antragstellung unterstützt.

 


Auskünfte und Anträge:

ZBFS Landshut Region Niederbayern – Friedhofstr. 7:
Tel.: 0871 829 – 537 (Geburtstag 1. – 15. eines Monats)
0871 829 – 520 (Geburtstag 16. – 31. eines Monats)
Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesundheitsamt Regen:
Tel.: 09921/601-420
Mail: schwangerenberatung@lra.landkreis-regen.de

 

Gefördert durch:

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