Datenschutz für Vereine

Auftakt der „Wissenswerkstatt Ehrenamt“

Seit genau einem Jahr ist sie in Kraft, die neue, erweiterte EU-Datenschutz-Grundverordnung. Berechtigte Panik oder alles nur halb so schlimm? „Wer sich bemüht und mit gesundem Menschenverstand vorgeht, braucht nichts zu fürchten“, resümiert Anna Egginger, gemeinsame Datenschutzbeauftragte des Landkreises Regen. Weil aber gerade in Vereinen die Sorge vor unwissentlichen Fehltritten und hohen Geldstrafen ungebrochen ist, hat das Regionalmanagement der Kreisentwicklungsgesellschaft ARBERLAND REGio GmbH am Dienstag zu einem Vortragsabend zur Datenschutzgrundverordnung für Vereine eingeladen.

 

Rund 50 Vereinsmitglieder und Ehrenamtler wollten sich Eggingers Referat nicht entgehen lassen, das zugleich den Auftakt der neuen Regionalmanagement-Veranstaltungsreihe „Wissenswerkstatt Ehrenamt“ bildete.

Nach einer umfassenden Einführung in die datenschutzrechtlichen Grundlagen und Bestimmungen erläuterte Anna Egginger verschiedene Praxisbeispiele und stellte den Zuhörern Mustervorlagen zur Arbeit im Verein zur Verfügung (Abrufbar unter: https://www.dahoam-im-arberland.de/vortragsunterlagen-dsgvo.html). Egginger riet den Vereinen zur Bestimmung eines Datenschutzverantwortlichen, der sich mit der Thematik befasst. Bei Aufnahmeanträgen, Formularen und Listen ist darauf zu achten, dass den Mitgliedern stets ersichtlich ist, ob, zu welchem Zweck und in welchem Umfang ihre Daten genutzt und weitergegeben werden. In einem „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ (VVT) ist zu erfassen, wo welche Daten von wem mit welchen Programmen und aus welchem Anlass verarbeitet werden. Eine weitere Bestandsaufnahme muss klären, welche Datenverarbeitung durch Dritte, z.B. externe Dienstleister, erfolgt und ob bestehende Datenschutzvereinbarungen noch aktuell sind.

Gerade der Schutz von Minderjährigen (datenschutzrechtlich relevant bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren) war Gegenstand zahlreicher Fragen und Diskussionen. „Wenn Sie z.B. Fotos von Kindern anfertigen und veröffentlichen“, riet Egginger, „holen Sie die Zustimmung der Eltern ein.“ Egginger gab den Anwesenden in ihrem Schlusswort bei der Vielzahl an Bestimmungen dennoch eine Portion Mut mit auf den Weg. Wichtig sei, sich mit der Datenschutzgrundverordnung auseinanderzusetzen und den Nachweis erbringen zu können, dass man Maßnahmen zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit persönlichen Daten ergriffen hat. Regionalmanager Stephan Lang und Projektbetreuerin Maria Schneider freuten sich am Ende der Auftaktveranstaltung über die positive Resonanz der Teilnehmer zur neuen Vortragsreihe.

Die „Wissenswerkstatt Ehrenamt“ geht am 18. Juni 2019, um 18:30 Uhr in die zweite Runde. Im Mittelpunkt des nächsten Vortragsabends stehen die rechtlichen Vorschriften bei Vereinsfeiern. Hier referieren Ulrike Dausch, Karl Gürster, Dirk Reichel und Winfried Huy vom Landratsamt Regen, welches zugleich Kooperationspartner des Ehrenamtsprojekts ist, zu den Bereichen Gaststättenrecht, Lebensmittelhygiene, Jugendschutz und Straßenverkehrsordnung.

Anmeldung zum kostenlosen Vortrag unter:
https://www.dahoam-im-arberland.de/wissenswerkstatt-ehrenamt.html

  

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