Familienleistungen

Familienleistungen

Elterngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld

Die Geburt eines Kindes ist für Eltern mit vielen Veränderungen verbunden und wirft verschiedene Fragen bezüglich der finanziellen Situation und der Betreuung des Kindes auf. Damit es Müttern und Vätern gleichermaßen möglich ist, sowohl Zeit für die Familie als auch den Beruf zu haben, gibt es von staatlicher Seite mehrere unterstützende Maßnahmen.

Informierten zum Thema Elterngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld: Kreisbehindertenbeauftragter Helmut Plenk, Referentin Petra Reinhard vom Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalmanager Stephan Lang.

 

Elterngeld
 Eltern haben die Möglichkeit, zwischen BasisElterngeld und ElterngeldPlus zu wählen, können aber auch beide Leistungsarten miteinander kombinieren. Daneben besteht die Möglichkeit, vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als (Partnerschafts-)Bonus in Anspruch zu nehmen. Bei der Beantragung von Elterngeld muss entschieden werden, für welche Lebensmonate und von welchem Elternteil die jeweilige Leistung beansprucht wird. Die Entscheidung hängt von den jeweiligen, individuellen Lebensverhältnissen der Antragsteller ab.
BasisElterngeld
 Das BasisElterngeld entspricht weitgehend dem bisherigen Elterngeld. Es kann in der Zeit ab der Geburt und höchstens bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats bezogen werden. Ein Elternteil kann BasisElterngeld grundsätzlich für mindestens zwei Lebensmonate und höchstens zwölf Lebensmonate beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der andere Elternteil für zwei weitere Monate BasisElterngeld erhalten. Für Alleinerziehende besteht die Bezugsmöglichkeit von bis zu 14 Lebensmonaten. Das BasisElterngeld beträgt mindestens 300 € monatlich. Liegt im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen vor, kann sich ein BasisElterngeld von monatlich bis zu 1.800 € errechnen.
ElterngeldPlus

Anstelle eines Monats BasisElterngeld können – bei Geburten ab 01.07.2015 – jeweils zwei Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Dieses beträgt maximal die Hälfte des BasisElterngelds, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt des Kindes zustünde.

Eltern können – im Rahmen der Partnerschaftsbonus-Monate – für vier weitere Monate ElterngeldPlus beziehen, wenn beide Elternteile während dieser Zeit gleichzeitig mindestens 25 und höchstens 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats erwerbstätig sind. Es muss sich um vier aufeinanderfolgende Monate handeln. Eine Teilung ist nicht möglich. Entfällt bei einem Elternteil eine der Anspruchsvoraussetzungen, so entfällt der gesamte Anspruch für beide auf die Partnerschaftsbonus-Monate. Erhaltene Leistungen müssen zurückgezahlt werden. Das ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 € monatlich. Liegt im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes Erwerbseinkommen vor, kann sich ein ElterngeldPlus von monatlich bis zu 900 € errechnen.

Landeserziehungsgeld

Das Landeserziehungsgeld schließt sich an das Elterngeld an. Der Bezug beginnt frühestens ab dem 13. Lebensmonat und wird höchstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gewährt.

Das Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig. Es reduziert sich oder entfällt ganz, wenn das Familieneinkommen die festgelegten Einkommensgrenzen überschreitet. Diese betragen für Paare 25.000 € netto und für allein erziehende Eltern 22.000 € netto jährlich.

Anspruch auf Landeserziehungsgeld hat grundsätzlich, wer mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, wer dieses Kind selbst betreut und erzieht, wer nicht oder nicht voll erwerbstätig ist, wer nachweist, dass für dieses Kind die notwendigen Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt wurden und seit mindestens zwölf Monaten vor Leistungsbeginn in Bayern wohnt oder aus einem Land mit vergleichbarem Angebot zuzieht.

Für das erste Kind erhalten Eltern für sechs Monate einen Betrag von 150 €, für das zweite Kind sind es 200 € über eine Bezugsdauer von zwölf Monaten, ab dem dritten Kind erhalten die Eltern zwölf Monate lang 300 €.

Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld soll Eltern unterstützen, die ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst, familiär oder im privaten Umfeld betreuen möchten. Das Betreuungsgeld ist einkommensunabhängig und wird auch unabhängig davon gezahlt, ob und in welchem Umfang die Eltern erwerbstätig sind.

Anspruch hat grundsätzlich, wer seine Hauptwohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, für dieses Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung die altersentsprechende Früherkennungsuntersuchung durchgeführt hat und für das Kind keinen Platz in der öffentlich geförderten Kindertagesbetreuung in Anspruch nimmt. Der Betreuungsgeldbezug endet, wenn mindestens eine Anspruchsvoraussetzung entfällt. Das Betreuungsgeld beträgt für jedes Kind 150€ pro Monat. Für jedes Kind wird längstens für 22 Lebensmonate Betreuungsgeld gezahlt.

 

Regionale Beratungsstellen

  • Zentrum Bayern Familie und Soziales – Servicestelle Landshut
    Themengebiete: Elterngeld, Elternzeit, Landeserziehungsgeld, Betreuungsgeld
    Friedhofstraße 7, 84028 Landshut
    Geburten 1.-15. eines Monats, Tel.: 0871/820-537
    Geburten 16.-31. eines Monats, Tel.: 0871/829-520
    Fax: 0871/829-188
    E-Mail: poststelle.ndb@zbfs.bayern.de

Zu den Familienleistungen (Elterngeld, Landeserziehungsgeld) finden in regelmäßigen Abständen Sprechtage zur persönlichen Beratung statt, alle aktuellen Termine in Deggendorf, Kelheim, Passau, Pfarrkirchen und Straubing finden Sie unter: „Wir kommen in Ihre Nähe“

 

Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr, Mo. – Do. 14.00 – 15.30 Uhr

 

 

 

Gefördert durch:

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